Energiemanagement und erneuerbare Energien

Angesichts steigender Energiekosten beschäftigt das Thema Energie, besonders erneuerbare Energie, eine wachsende Zahl der Unternehmen, unabhängig von der Branche. Das Senken von Energiekosten kann die eigene Wettbewerbsfähigkeit sichern, einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten und spielt für uns und zukünftige Generationen eine immer größere Rolle.

Das richtige Energiemanagement gibt einem Unternehmen die Chance, seine Leistung in Bezug auf Energie kontinuierlich zu analysieren und zu verbessern, was folglich nicht nur Kosten senkt, sondern auch die Energiebilanz nachhaltig verbessert.

Zu Beginn des Prozesses muss ein Unternehmen für ein Energiemanagement anhand des Zyklus „Planen-Machen-Kontrollieren-Handeln“ seine eigene unternehmensinterne Systematik aufbauen. Wir integrieren daraufhin für Sie das System in Ihre Geschäftsprozesse, machen erste Aufnahmen und energetische Bewertungen. Des Weiteren definieren wir den Anwendungsbereich sowie Bilanzgrenzen und begleiten Sie über weitere Schritte bis zur Zertifizierung.

Ihre Vorteile durch unser Energiemanagement

Der Einsatz von erneuerbaren Energien und einem funktionierenden Energiemanagement lohnt sich, sowohl hinsichtlich der Vorteile für die Natur als auch für Ihr Unternehmen. So lässt sich, durch gesetzliche Anreize, auch monetär von einem stetigen Umstieg auf erneuerbare Energien, mithilfe eines konstruktiven Energiemanagements, profitieren.

Bereits seit 2013 ist ein Energie­management­system oder ein vereinfachtes alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz (SpaEfV) eine Voraussetzung für den Anspruch auf die Erstattung der Strom- und Energiesteuer für energieintensive Unternehmen.

Eine faire Aufteilung der finanziellen Belastung ist durch den Ausgleichs­mechanismus im Energie­finanzierungs­gesetz (EnFG), ehemals besondere Ausgleichsregelung im EEG, vorgesehen. Auch hier ist ein Energiemanagement­system nötig und sinnvoll, um die KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage zu begrenzen. Mit der Umsetzung des Energiemanagementsystems oder Energieaudits nach DIN 16247, im Vier-Jahre-Zyklus, werden auch Pflichtanforderungen des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) für große Unternehmen und Dienstleister erfüllt.

Mit der BAFA Energieberater Zulassung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von energieeffizienten, baulichen Maßnahmen. Das BAFA bietet eine Vielzahl an Förderprogrammen, dazu gehören die verschiedenen Beratungsleistungen von einem BAFA-Energieberater. So gibt es mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ für Einzelmaßnahmen Förderungen für Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpen und Hybridheizungen, die zumindest teilweise erneuerbare Energien zum Betrieb nutzen (keine Ölheizungen).

Wir entwickeln für Sie ein Energiemanagement-System, das zu Ihrem Unternehmen passt!

Qualifizierter Sachverständiger

Als anerkannter Sachverständiger bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau verfügt die Dr. Gehrig Management- & Technologieberatung GmbH die Kenntnisse und Erfahrung zur Identifizierung betriebsindividueller Energieeffizienz- und CO2-Einsparpotenziale für die Innen- und Außenwirtschaft im Bereich erneuerbare Energien.

Dazu gehören die Anlagen zur regenerativen Eigenenergieerzeugung (Strom), Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung (Wärme) inkl. Abwärmenutzungskonzepte für betriebsexterne Wärmequellen und Energiespeichertechnologien.

Wir legen sehr viel Wert unseren Kunden eine zum Betrieb angepasste und individuelle Beratung zu geben, in dem einer sorgfältigen Übersicht und Planung der jetzigen und zukünftigen Energie-Anforderungen und CO2 Produktion zu berücksichtigen.

Die Zertifizierung von Strom, Wärme und Kraftstoffen aus Biogas sowie Biomethan ist mit der Novellierung der Erneuerbaren- Energien- Richtlinie immer wichtiger geworden. Die Anforderungen an die betroffenen Anlagen sind durch die Biomassestrom- Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) festgelegt und mittels eines geeigneten Zertifizierungssystems zu zertifizieren. Mit Unserer Erfahrung im Biogassektor sind wir ein guter Begleiter für Ihre REDcert oder SURE-Zertifizierung. In diesem Zusammenhang können wir Sie auch bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich einer Umstellung auf Biomethanherstellung und der optionalen CO2-Verflüssigung unterstützen.

Ihr Spezialist für Energie­manage­ment und erneuerbare Energien

Wir stehen Ihnen für eine umfassende Beratung sowie die Erstellung wichtiger Konzepte gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!